Wenn ein Arbeitgeber Urlaub bewilligt, ist er daran gebunden. Er darf den Angestellten nur aus dem Urlaub zurückholen oder den Urlaub streichen, wenn es um einen echten Notfall geht.
Nach Paragraf 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Erholungsurlaub. Dem ...