Seine Anteilsscheine hätte der Landesbeamte dem Ministerium melden müssen – tat er aber nicht.
STUTTGART. Kann ein hoher Landesbeamter noch unabhängig über ein Unternehmen befinden, wenn er dessen Aktien besitzt? Im Umweltministerium war ausgerechnet der oberste Atomaufseher auch EnBW-Aktionär. Ein "bisschen aufgeblasen", findet ...