Zu einer Bewährungsstrafe ist eine Betreiberin von drei Nagelstudios verurteilt worden. Sie gestand, illegal Ausländer eingeschleust und beschäftigt zu haben.
Mit einer zur Bewährung ausgesetzten 20 monatigen Freiheitsstrafe ist vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Bad Säckingen der Prozess gegen die Betreiberin von drei Nagelstudios wegen des Einschleusens von Ausländern und deren illegaler Beschäftigung zu Ende gegangen.
Der Fortsetzungstermin begann viel ...