Im Bergdorf befürchtet man, dass der Gemeinderat dennoch gegen Hofsgrund entscheidet / Auflösung der Ortschaftsräte brächte Verlust an Selbständigkeit.
OBERRIED. Die Ansprüche auf ein Bürger- oder Gemeindehaus wurden 1974 bei der Eingemeindung der bis dahin selbständigen Gemeinde Hofsgrund nach Oberried vertraglich nicht festgeschrieben. Einen moralischen Anspruch auf eine solche Einrichtung sieht man in ...