Noch haben Arbeitgeber in Deutschland kein allgemeines Auskunftsrecht über den Impfstatus ihrer Beschäftigten. Doch die Entwicklung geht in diese Richtung. Wie sehen die Regelungen konkret aus?
Daten über den Gesundheitszustand von Arbeitnehmern gelten als besonders sensible Daten. Der Arbeitgeber hat daher grundsätzlich keinen Anspruch, hier Details zu erfahren. Deshalb kann der Arbeitgeber auch den Impfstatus seiner Beschäftigten nur abfragen, wenn es eine ausdrückliche ...