Es geht um Bestechung: Vor dem Amtsgericht Freiburg müssen sich zwei ehemalige Mitarbeiterinnen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben der Direktion Freiburg und ein Maler verantworten.
Zwei ehemalige Mitarbeiterinnen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) der Direktion Freiburg sollen für die Vergabe von Renovierungsarbeiten an eine Malerfirma Bestechungsgelder angenommen haben. Sie und der Maler, der die Bestechungsgelder bar in einem ...