Nach erstinstanzlicher Verurteilung wegen Körperverletzung im Amt hoffen die Angeklagten in zweiter Instanz auf Freispruch.
BREISACH/FREIBURG. Am 8. November 2007 hat das Amtsgericht Breisach einen Polizeihauptmeister und eine Polizeiobermeisterin aus Freiburg wegen Körperverletzung im Amt zu Geldstrafen von 150 beziehungsweise 40 Tagessätzen verurteilt. Der Strafrichter war davon überzeugt, dass die Beamten anlässlich einer Festnahme in Breisach einen ...