Die Urteilsbegründung im Fall Maria H. fällt eindeutig aus, Sicherheitsverwahrung wird aber nicht verhängt.
Da war kein Platz für Unklarheiten. Die Urteilsbegründung im Fall der 2013 aus Freiburg verschwundenen Maria H. fiel so eindeutig aus, wie man es sich nur vorstellen kann. Auch wenn es eine "wechselseitige Fixierung" des damals 13 Jahre alten Mädchens und des 40 Jahre älteren ...