Das Bundesverfassungsgericht billigt das Wahlrecht, das bei der letzten Bundestagswahl angewandt wurde. Klagen von Grünen, FDP und Linken wurden in Karlsruhe abgelehnt.
Wahlgesetze, deren Details durchschnittliche Bürgerinnen und Bürger nicht verstehen, sind nicht deshalb verfassungswidrig. Das entschied jetzt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit knapper Mehrheit von 5 zu 3 Richterstimmen. Das Wahlrecht der letzten Bundestagswahl 2021 verstieß damit nicht gegen das Grundgesetz. ...