Account/Login

Arbeitsschutz

Was muss der Arbeitgeber eigentlich bei Hitze leisten?

  • dpa

  • Di, 06. Juni 2023, 11:35 Uhr
    Beruf & Karriere

     

Glasfassaden? Büro unterm Dach? Schon bei moderater Hitze kann es im Job unerträglich werden. Das müssen Arbeitnehmer nicht hinnehmen. Denn der Arbeitgeber ist in der Pflicht, Abhilfe zu schaffen.

Nur weil man die Temperatur am Arbeits...rf man nicht einfach nach Hause gehen.  | Foto: Christin Klose (dpa)
Nur weil man die Temperatur am Arbeitsplatz unangenehm findet, darf man nicht einfach nach Hause gehen. Foto: Christin Klose (dpa)
1/2
Ob Jalousien, früh morgendliches Lüften, Gleitzeitregelungen, Getränke oder Lockerung der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel