In der kalten Jahreszeit häufen sich bei den Gerichten die Anträge von Mietern auf Erlass einer einstweiligen Verfügung – dabei geht oft ums Heizen in kalten Zeiten.
Eine gesetzlich geregelte Heizperiode, auch wenn hiervon immer wieder gesprochen wird, gibt es nicht. Natürlich kann eine solche im Mietvertrag vereinbart werden (AG Dortmund, Urteil vom 25.6.2014 – 413 C 946/13). Aber nicht jede Regelung ist rechtsgültig. Eine Vertragsregelung, nach der ...