Ein Autofahrer wollte den Parkschein nicht lösen, weil er ein Sonderrecht einforderte. Dann fuhr er mit dem Auto auf den Vollzugsdienst zu. Das Urteil vor Gericht: 130 Tagessätze Geldstrafe und ein Fahrverbot.
"Sie werden noch von mir hören, aber ich will nichts mehr von Ihnen hören!" Mit diesen Worten stürmte der 62-Jährige aus dem Gerichtssaal und knallte die Tür hinter sich zu. Damit bestätigte er die Einschätzung von Richter André Gerber in seiner Urteilsbegründung: Der Angeklagte verfüge über eine ...