Aus öffentlichen, aber nicht beachteten Quellen soll hervorgehen, dass es beim Luftangriff auf Tanklastzüge bei Kundus keine zivilen Opfer gab. Das monieren BGH-Richter in einer ungewöhnlichen Wortmeldung.
Zwölf Jahre nach einem folgenschweren Luftangriff im afghanischen Kundus haben zwei Richter am Bundesgerichtshof (BGH) eine falsche Darstellung des Sachverhalts bemängelt. "Leider hat sich in der Öffentlichkeit das Bild festgesetzt, auf Anordnung des deutschen örtlichen Kommandeurs sei ohne Vorwarnung eine Menschenmenge ...