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Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist Schamgrenze für Staaten

Bernd Kramer
  • Di, 24. Mai 2022, 22:02 Uhr
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BZ-Plus Der Stabilitäts- und Wachstumspakt hat nach wie vor seine Berechtigung – und sollte wieder gelten. Doch die EU-Kommission hat empfohlen, den Pakt auch 2023 auszusetzen.

Der Stabilitätspakt mahnt, dass Schuld...ind, findet BZ-Redakteur Bernd Kramer.  | Foto: Uli Deck
Der Stabilitätspakt mahnt, dass Schulden nicht umsonst sind, findet BZ-Redakteur Bernd Kramer. Foto: Uli Deck

Was? Den gibt es noch, werden sich manche fragen. Um den Stabilitäts- und Wachstumspakt ist es in der Tat in den vergangenen Jahren still geworden. Jetzt ist das Regelwerk, das die Europäische Währungsunion vor dem Zusammenbruch schützen soll, wieder in der Diskussion. Die EU-Kommission hat empfohlen, den Pakt auch 2023 auszusetzen. Damit wäre er fast vier Jahre außer Kraft.

Bekannt ist der Pakt für seine Schuldengrenzen. Die Neuverschuldung eines Staates sollte pro Jahr nicht mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen, der ...

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