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Gesetzeslücke

Digitalisierung eines gefälschten Impfausweises ist noch nicht strafbar

Norbert Wallet
  • Fr, 05. November 2021, 08:23 Uhr
    Deutschland

     

BZ-Plus Einen gefälschten Impfpass in der Apotheke digitalisieren zu lassen, sei keine Straftat. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden. Das Urteil löst Befremden aus.

Die Apothekerschaft ist über das Urteil zu gefälschten Impfpässen irritiert.  | Foto: Oliver Dietze (dpa)
Die Apothekerschaft ist über das Urteil zu gefälschten Impfpässen irritiert. Foto: Oliver Dietze (dpa)
Wer einen gefälschten Corona- Impfausweis in einer Apotheke vorlegt, um ihn digitalisieren zu lassen, begeht keine Straftat. Das hat das Landgericht Osnabrück geurteilt. Es bestehe "eine Strafbarkeitslücke". Es ...

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