Einen gefälschten Impfpass in der Apotheke digitalisieren zu lassen, sei keine Straftat. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden. Das Urteil löst Befremden aus.
Wer einen gefälschten Corona- Impfausweis in einer Apotheke vorlegt, um ihn digitalisieren zu lassen, begeht keine Straftat. Das hat das Landgericht Osnabrück geurteilt. Es bestehe "eine Strafbarkeitslücke". Es ...