Für ein paar Deos ins Gefängnis
Keine Bewährung für 41-Jährigen mit langem Vorstrafenregister.
. Dreimal hatte der Angeklagte in Offenburger Märkten eine Unmenge an Deo-Sprays gestohlen, außerdem war er in ein Geschäft eingebrochen. Doch das Glück war dem Dieb nicht hold, er wurde jedes Mal erwischt. Beute: gleich Null. Doch weil ihm das Gericht lediglich eine durchwachsene Sozialprognose stellte, ihn zudem eine Unmenge an Vorstrafen belasteten, musste er ins Gefängnis – wie schon so oft in der Vergangenheit.
Keine Frage: Es stand, am Ende der gut dreistündigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Offenburg, Spitz auf Knopf. Würde Strafrichter Felix Haschke den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung folgen, Gnade vor Recht ergehen lassen und eine ...