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Gerichtshof: Zwei Monate Präventivhaft sind zulässig

Christian Rath
  • Do, 15. Juni 2023
    Deutschland

     

BZ-Plus In keinem anderen Bundesland können gefährliche Personen länger in Gewahrsam genommen werden als in Bayern. Der Verfassungsgerichtshof hat dies nun akzeptiert.

Bayerns Polizeigesetz kann unverändert bleiben.  | Foto: FrankHoermann/SVEN SIMON
Bayerns Polizeigesetz kann unverändert bleiben. Foto: FrankHoermann/SVEN SIMON
Es verstößt nicht gegen die bayerische Verfassung, dass in Bayern Menschen zwei Monate vorsorglich in Gewahrsam genommen werden können. Das entschied an diesem Mittwoch der Bayerische Verfassungsgerichtshof ...

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