Gerichtshof: Zwei Monate Präventivhaft sind zulässig
In keinem anderen Bundesland können gefährliche Personen länger in Gewahrsam genommen werden als in Bayern. Der Verfassungsgerichtshof hat dies nun akzeptiert.
In keinem anderen Bundesland können gefährliche Personen länger in Gewahrsam genommen werden als in Bayern. Der Verfassungsgerichtshof hat dies nun akzeptiert.
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