Bundesverwaltungsgericht
Niederlage für S-21-Gegner vor Gericht in Leipzig
dpa
Mi, 15. Juni 2016, 00:00 Uhr
Südwest
Hätte das Bürgerbegehren gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 zugelassen werden müssen? Nein, sagt das Bundesverwaltungsgericht: Damit sind seine Initiatoren erneut gescheitert.
LEIPZIG/STUTTGART (dpa/fs). Die Stadt Stuttgart habe das Bürgerbegehren zu Recht nicht zugelassen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Heute, Mittwoch, berät der Aufsichtsrat der Bahn über das Milliardenvorhaben.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen S 21 – eines von vieren – wollten den Ausstieg der Stadt aus der Finanzierung von Stuttgart 21 erreichen. Dafür sammelten sie 2011 rund 35 000 Unterschriften. Die Mitfinanzierung ...