Verbraucher können sich künftig ohne Probleme darüber informieren, ob ihr Lieblingsitaliener sauber arbeitet oder in der bevorzugten Eisdiele alles hygienisch zugeht.
Im Streit um die Einsicht in Lebensmittelkontrollberichte von Betrieben hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg als erstes Obergericht zugunsten der Verbraucher entschieden. Diese können nach ...