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"Ugah, Ugah" ist Kündigungsgrund

Christian Rath
  • Mi, 25. November 2020
    Deutschland

     

BZ-Plus Bundesverfassungsgericht billigt Kündigung wegen rassistischer Affenlaute im Betrieb.

Richterbarett am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe  | Foto: Uli Deck
Richterbarett am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: Uli Deck
. Wer einen dunkelhäutigen Arbeitskollegen mit Affenlauten ("Ugah, Ugah") provoziert, kann fristlos gekündigt werden. Dies hat jetzt das Bundesverfassungsgericht bestätigt. ...

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