Rollstuhlfahrer, die reguläre Stimmen-Tickets besitzen, wird der Eintritt zum Zucchero-Konzert verwehrt. Der Burghof sagt, man dürfe sie nur einlassen, wenn sie Tickets für die Rollstuhltribüne haben.
Ein blinder, im Rollstuhl sitzender Mann sei mit seiner Begleiterin nicht zum Zucchero-Konzert eingelassen worden, obwohl er und seine Begleiterin Stehplatzkarten gehabt hätten. Dabei habe es im hinteren ...