Der Mann, der gestanden hat, die Luisenhütte in Kandern angezündet zu haben, muss weiterhin in einer psychiatrischen Klinik bleiben. Er hat aber gute Chancen, wieder ein freies Leben führen zu können.
Vor dem Landgericht Freiburg werden zahlreiche Verfahren geführt, in denen es darum geht, dass Menschen, die eine Straftat begangen haben, stationär in der Psychiatrie untergebracht werden, weil sie zum Zeitpunkt der Tat aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig waren. Dieses sei ...